23.05.2011, 20:31
Da smartie als Verbraucher ja das Wahlrecht hat, entweder die gesetzliche Gewährleistung zu nutzen oder aber eine Garantie (von wem auch immer) in Anspruch zu nehmen, sollte er in diesem Fall selbstverständlich im Rahmen der Gewährleistung an den Händler eingeschickt haben. Im Rahmen der konkludenten Anerkennung des Sachmangels durch Rückerstattung des Kaufpreises (bei der ja offensichtlich ein Fehler in der Höhe passiert ist ) sollte es in der Tat kein Problem darstellen den Restbetrag noch zu bekommen. Der Händler hat ja offensichtlich schon von seinem Wahlrecht (Nachbesserung, Austausch oder Wandlung) zur Abstellung des Sachmangels Gebrauch gemacht und die Wandlung gewählt. Bei der Wandlung handelt es sich ja um die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, daher muss auch der gezahlte Kaufpreis rückerstattet werden. Smarties Aufwendungen wie evtl. Einsendekosten kommen natürlich noch oben drauf.
Gruß
Uli
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)