23.05.2011, 20:20
Nee, ist er nicht!
Wenn die Rückerstattung aufgrund der Herstellergarantie passierte, hat das für die Beweispflicht bei der Händlersachmängelhaftung keinen Einfluss.
Bei der Garantie ist es egal, wann das Teil kaputt ging.
Gruß
JR
Wenn die Rückerstattung aufgrund der Herstellergarantie passierte, hat das für die Beweispflicht bei der Händlersachmängelhaftung keinen Einfluss.
Bei der Garantie ist es egal, wann das Teil kaputt ging.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!