23.05.2011, 16:48
Sehe ich anders:
22.07.2010 ist schon mehr als 6 Monate her.
Damit ist er in der Beweispflicht dem Händler zu beweisen, dass der Mangel an der Karte schon beim Kauf bestand.
Das könnte recht kompliziert werden.
Wundert mich aber, dass eine fast 10 Monate alte Grafikkarte jetzt nicht für kleines Geld erhältlich sein soll....
22.07.2010 ist schon mehr als 6 Monate her.
Damit ist er in der Beweispflicht dem Händler zu beweisen, dass der Mangel an der Karte schon beim Kauf bestand.
Das könnte recht kompliziert werden.
Wundert mich aber, dass eine fast 10 Monate alte Grafikkarte jetzt nicht für kleines Geld erhältlich sein soll....