23.11.2003, 10:14
Üblicherweise gilt auch da der Tag der "Inverkehrssetzung"....allerdings ist das ja nciht immer feststellbar.
Deswegen wird auch oft der 1.7. eines jeweiligen Jahres als imaginärer Termin angenommen. Bei alten Fahrzeugen kann das das Jahr des Baujahres sein, wenn einwandfrei feststellbar.
Ich hab´allerdings selbst einen solchen Fall nicht gehabt und kenne das nur vom Hörensagen.
Vielleicht hilft Dir aber in diesem Fall die Zulassung in Deutschland und dann die Umstelllung auf luxemburgische Papiere. Das sollte ja innerhlab dre EG kein Problem machen.
Deswegen wird auch oft der 1.7. eines jeweiligen Jahres als imaginärer Termin angenommen. Bei alten Fahrzeugen kann das das Jahr des Baujahres sein, wenn einwandfrei feststellbar.
Ich hab´allerdings selbst einen solchen Fall nicht gehabt und kenne das nur vom Hörensagen.
Vielleicht hilft Dir aber in diesem Fall die Zulassung in Deutschland und dann die Umstelllung auf luxemburgische Papiere. Das sollte ja innerhlab dre EG kein Problem machen.