12.05.2011, 23:45
Dass der Airbag bei einem Kindersitz, bei dem das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt/liegt, deaktiviert werden muss, ist klar.
Nach meinem Kenntnisstand ist das aber nicht der Fall, wenn das Kind "richtig rum" sitzt.
Ich sehe da auch von der Theorie her nicht so das Problem, denn auch im Kindersitz macht das Kind eine ordentliche Vorwärtsbewegung, die genau wie beim Erwachsenen durch den Airbag gedämpft wird.
Hier ein Zitat von welt.de, was der ADAC dazu sagt:
Gruß
JR
Nach meinem Kenntnisstand ist das aber nicht der Fall, wenn das Kind "richtig rum" sitzt.
Ich sehe da auch von der Theorie her nicht so das Problem, denn auch im Kindersitz macht das Kind eine ordentliche Vorwärtsbewegung, die genau wie beim Erwachsenen durch den Airbag gedämpft wird.
Hier ein Zitat von welt.de, was der ADAC dazu sagt:
Zitat:Die zweite Bedingung gilt für Sitze, bei denen ein größeres Kind nach vorne in Fahrtrichtung blickt. Dabei darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein.
Denn im Prinzip sind größere Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen, auf dem Beifahrerplatz bei einem Aufprall durch den Airbag gut geschützt. Die bei den Tests vom ADAC gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung.
Wenn das Kind allerdings zu nah am Armaturenbrett sitzt, wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen. Das kann zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen. Noch schwerere Verletzungen drohen, wenn sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags befinden.
Denn der Klappmessereffekt bewirkt, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die Wirbelsäule verletzt. Auch in diesem Fall ist bereits ein Bagatellunfall gefährlich, weil die Verletzungen allein vom Airbag verursacht werden, der bei etwa 30 km/h auslöst.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!