10.05.2011, 22:10
Zitat:Maßgebend ist die im Schein eingetragene Breite. Kann ja von keinem Fahrer verlangt werden, die Breite zu messen.Leider falsch, man verlangt es vom Autofahrer. Vergiss nicht: Wir sind in Deutschland.
Habe gerade zufällig einen WISO Bericht gesehen, wo es genau darum ging:
WISO
Ach ja, manche Hersteller geben die Breite über Außenspiegel im Handbuch an. Sie gehört auf jeden Fall zum Typisierungsverfahren und ist das sog. Konstruktionsmaß W144.
Gruß
Marc
Schön, so eine V8 Gänsehaut!
> Mein Chevrolet fährt Autogas. <
Marc
Schön, so eine V8 Gänsehaut!
> Mein Chevrolet fährt Autogas. <