10.05.2011, 15:46
Super Link zum Thema maximale Fahrzeugbreite in auf 2m begrenzten Fahrstreifen:
https://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm
Eindeutig und auch mehrfach so Recht gesprochen ist auf jeden Fall, dass beim Verkehrszeichen 264 die tatsächliche Fahrzeugbreite relevant ist.
Das ergibt sich auch eindeutig aus StVO Abs. 41 Anlage 2.
Mit dem in der RSA angesprochenen Abrunden auf 0,1m wäre man aber auch wieder mit C6 und Z06, die gleich breit ist, knapp in der Toleranzzone.
Gruß
JR
https://www.rsa-95.de/Zeichen264.htm
Eindeutig und auch mehrfach so Recht gesprochen ist auf jeden Fall, dass beim Verkehrszeichen 264 die tatsächliche Fahrzeugbreite relevant ist.
Das ergibt sich auch eindeutig aus StVO Abs. 41 Anlage 2.
Mit dem in der RSA angesprochenen Abrunden auf 0,1m wäre man aber auch wieder mit C6 und Z06, die gleich breit ist, knapp in der Toleranzzone.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!