30.04.2011, 16:57
Zitat:Original von Frank the Judge
StVZO gibt vor, ab 2 Metern auf der rechten Spur fahren zu müssen. Gemessen wird laut Vorschrift in diesem Fall aber ohne Spiegel. Paßt also.
Frank hast Du für mich die Vorschrift? Hab nichts gefunden was Deine Aussage stützen würde.
Meistens finde ich sowas im Net.
"Das Überholverbot mit der Breitenangabe 2m gilt jedoch für die tatsächlichen Maße über alles, also inkl. Spiegel oder sonstigen Anbauzubehör wie auch ggf. einer Ladung."
Was auch logisch klingt, denn versuche mal in der 2 m breite Garage 2,15 m einzuparken ohne zu kratzen..
Gruß
W.