22.04.2011, 11:40
Zitat:Original von Corv76
Übergangsvorschriften Oldtimer
Gruß Dietmar
Absolute geil:
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
Da ich die orginal Ruckfahrlichte um geklemmt habe und gelb birnen rein gequetscht habe zwecks gelben blinker, hatt TUV dann von mir einen seperaten Ruckfahrscheinwerfer verlangt.
§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
Glaub ich muss kotzen.
Und heir zum richtig lachen.
§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
Danke Dietmar.Wird bestimmt hilfreich.