06.04.2011, 02:21
Zitat:Original von bladebrowndie Aussage der Zulassungsstelle ist falsch.
ich hab aktuell von der zulassungsstelle letzte woche erneut bestätigt bekommen, daß es bei dem neuen brie/ zulassung keine weiteren eintragungen mehr gibt außer denen, die bei dem wechsel vom alten brief auf den neuen schon eingetragen waren.
Nur folgendes hat sich mit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere geändert:
Bei Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung wird nur noch eine der Reifengrößen aus der Typgenehmigung in die Papiere eingetragen. Die anderen Größen, die in der Typgenehmigung enthalten sind, dürfen ohne Eintrag gefahren werden.
Für alle Reifengrößen, die nicht in der Typgenehmigung enthalten sind, hat sich nichts geändert.
Für diese Reifen brauchst du entweder eine ABE, eine Anbauabnahme nach §19.3 StVZO (mit Teilegutachten) oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Begutachtung nach §19.2 StVZO).
Da deine Corvette keine Typgenehmigung hat, sondern per Einzelabnahme zugelassen ist, ist das mit der Typgenehmigung für dich irrelevant.
Du musst also die Reifen vom TÜV abnehmen lassen.
Welche Felgen hast du drauf?
falls du die 9 1/2" Felgen hast, brauchst du auch noch eine Freigabe des Reifenherstellers, weil die 245/45er nach Norm nur auf max. 9" montiert werden dürfen.