25.02.2011, 19:37
Ich habe die gleichen Probleme in Mettmann gehabt. Nur mit Hilfe einer Werkstatt und des TÜV`s (Begründung: Beeinträchtigung der Kühlung bei einem größeren Nummernschild) war das Straßenverkehrsamt bereit eine Ausnahmegenehmigung für die Größe des Kennzeichens zu erteilen (300 x 150 mm).
Vielleicht hilft die Begründung auch in anderen Fällen....
Gruß
Dieter
Vielleicht hilft die Begründung auch in anderen Fällen....
Gruß
Dieter