15.02.2011, 20:30
Zitat:und deshalb kann man ja ein langes Schild unten dran machenDa sieht man mal wieder den Sachverstand der Amtsbrüder. In diesem Fall würde das Schild nicht auf der Mindesthöhe angebracht werden können, die in der StVZO vorgeschrieben ist.
Viel Spaß mit den kleinen Platten. Und Respekt vor Deiner Hartnäckigkeit. :drive: