30.01.2011, 02:54
Zumindest auf der Nordschleife wird eine Versicherung wohl nicht um die Begleichung des Schadens herumkommen, da es sich bei Touristenfahrten um eine mautpflichtige Straße mit baulich getrennten Richtungen und Richtgeschwindigkeit 130km/h handelt. Dort gilt ja ganz normal die StVO. Gleiches gilt natürlich bei Touristenfahrten auf dem Nürburgring, Hockenheimring, etc.