10.12.2010, 10:59
Mal von "oberen Gesetzen" zu "Verfeinerungen" gedacht
-Die FZV kennt eine Verknüpfung der Betriebserlaubnis mit "Abgasverhalten" und "Geräuschverhalten"
(§ 19 oder war es 21, jedenfalls: "...die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen dazu führen daß das Abgaso oder Geräuschverhalten VERSCHLECHTERT wird)
-die Richtlinien des TÜV Süd für die Erlangung des H-Kennzeichens (es geht ja hier um eine C3) kennen in der Tat eine Einschränkung hinsichtlich der Leistung bei einer Änderung der "Gemischaufbereitungsfabrik" (+-5% wenn ich mich recht entsinne)
-bei einer gültigen Eintragung (im Sinne der o.g. Richtlinie) hat man hier allerdings einen laaaangen Hebel
-was so an "Umsetzungsvorschriften" zur FZV noch herumschwirrt hat mich noch nicht so weiter interessiert
two-lane
-Die FZV kennt eine Verknüpfung der Betriebserlaubnis mit "Abgasverhalten" und "Geräuschverhalten"
(§ 19 oder war es 21, jedenfalls: "...die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen dazu führen daß das Abgaso oder Geräuschverhalten VERSCHLECHTERT wird)
-die Richtlinien des TÜV Süd für die Erlangung des H-Kennzeichens (es geht ja hier um eine C3) kennen in der Tat eine Einschränkung hinsichtlich der Leistung bei einer Änderung der "Gemischaufbereitungsfabrik" (+-5% wenn ich mich recht entsinne)
-bei einer gültigen Eintragung (im Sinne der o.g. Richtlinie) hat man hier allerdings einen laaaangen Hebel
-was so an "Umsetzungsvorschriften" zur FZV noch herumschwirrt hat mich noch nicht so weiter interessiert
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