25.11.2010, 20:03
Hallo Thomas,
die Lotteriegewinne sind in Deutschland nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Hat zwar den selben Effekt, führt aber dazu, dass z.B. ein DBA sich auf diese Einkünfte gar nicht bezieht.
Die Regelung gilt auch nicht etwa in ganz Europa. In der Schweiz fällt eine 35%ige Verrechnungssteuer an.
Für den hier besprochenen Fall hilft tatsächlich nur ein US-Steuerberater, der sich mit der Behandlung von nicht Ansässigen auskennt. Vorerst würde ich sagen, im Umkehrschluss aus dem DBA hier zu besteuern und damit nicht steuerbar, soweit es die US-Bundeseinkommensteuer betrifft.
tschüß
Matthias
die Lotteriegewinne sind in Deutschland nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Hat zwar den selben Effekt, führt aber dazu, dass z.B. ein DBA sich auf diese Einkünfte gar nicht bezieht.
Die Regelung gilt auch nicht etwa in ganz Europa. In der Schweiz fällt eine 35%ige Verrechnungssteuer an.
Für den hier besprochenen Fall hilft tatsächlich nur ein US-Steuerberater, der sich mit der Behandlung von nicht Ansässigen auskennt. Vorerst würde ich sagen, im Umkehrschluss aus dem DBA hier zu besteuern und damit nicht steuerbar, soweit es die US-Bundeseinkommensteuer betrifft.
tschüß
Matthias