08.11.2010, 21:20
Zitat:Original von Maseratimerlin
> Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Fiebig,
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> wie Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt, so können wir leider keine Kostenübernahme für einen Leihwagen gewähren, über die 5 Tage hinaus, welche Ihnen über die Cadillac Assistance gewährt werden.
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> Die Voraussetzungen für einen Leihwagen werden von der Cadillac and Chevrolet Assistance festgelegt. Diese Voraussetzungen und die Dauer, wie lange Ihnen ein Mietwagen zur Verfügung gestellt wird, können Sie bei der Cadillac Assistance erfragen. Im Allgemeinen gilt, dass wenn das Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Zeit repariert werden kann, dann gewährt die Assistance einen Leihwagen, wenn nicht eine der anderen Alternativen, wie zum Beispiel Zugticket oder Übernachtung, etc., gewählt wird.
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> General Motors gewährt über die Frist der Assistance hinaus, keine Übernahme von Kosten für einen Leihwagen. General Motors gewährt eine 3-jährige Garantie oder 100 000 Kilometer, welches Ereignis zuerst eintrifft. Von dieser Garantie nicht erfasst sind unter anderem wirtschaftlichen Verluste inklusive Zahlungen für verlorene Zeit oder Dienstausfall, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Ausgaben für Mietwagen, Übernachtungskosten, Kosten für Verpflegung, sonstige Reisekosten, Lagergebühren und sonstige Nebenkosten, Folgekosten oder -schäden.
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> Wir bedauern, dass wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen konnten.
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> Mit freundlichen Grüssen
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> Cadillac Corvette Hummer
> Customer Assistance Center
> NAV Support
Bin mal gespannt wann sie die Spurverbreiteurng entdecken und das als Ursache für den Getriebeschaden erachten.
Oder den schwarzen Streifen auf dem Wagen.