08.10.2010, 13:47
Hier in der Schweiz finde ich es eigentlich gut gelöst:
(hab das gerade beim Kanton Basel-Land gefunden https://www.baselland.ch/reifen-htm.288741.0.html )
Sommerreifen im Winter:
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, welche die Verwendung von Sommerreifen im Winter verbietet. Entsprechend kann ein Fahrzeuglenker oder eine Fahrzeuglenkerin grundsätzlich nicht bestraft werden, wenn er/sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.
Konsequenz:
Fahrzeuge dürfen im Winter mit Sommerreifen vorgeführt werden!
Achtung:
Wer allerdings auf schneebedeckter Fahrbahn mit unzweckmässiger Ausrüstung (Sommerreifen) stecken bleibt und den Verkehr aufhält, kann für die Verletzung von Grundverkehrsregeln gebüsst werden.
Kommt es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall, der mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, kann der Versicherer unter Umständen einen Regress geltend machen, der teuer zu stehen kommt!
(hab das gerade beim Kanton Basel-Land gefunden https://www.baselland.ch/reifen-htm.288741.0.html )
Sommerreifen im Winter:
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, welche die Verwendung von Sommerreifen im Winter verbietet. Entsprechend kann ein Fahrzeuglenker oder eine Fahrzeuglenkerin grundsätzlich nicht bestraft werden, wenn er/sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.
Konsequenz:
Fahrzeuge dürfen im Winter mit Sommerreifen vorgeführt werden!
Achtung:
Wer allerdings auf schneebedeckter Fahrbahn mit unzweckmässiger Ausrüstung (Sommerreifen) stecken bleibt und den Verkehr aufhält, kann für die Verletzung von Grundverkehrsregeln gebüsst werden.
Kommt es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall, der mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, kann der Versicherer unter Umständen einen Regress geltend machen, der teuer zu stehen kommt!