04.09.2010, 12:57
Zitat:Original von Holli
Zitat:Original von Cruizzzer
Also, diese Vorgehensweise der Zulassungsstelle kann ich nicht nachvollziehen.
Die Kurzzeitkennzeichen werden ja nicht spezifisch für ein Fahrzeug ausgegeben, sondern der Inhaber trägt dann die Fahrzeugdaten in den roten Kurzzeit-Kfz-Schein ein. Das hat die Zulassungsstelle überhaupt nicht zu interessieren, für welches Fzg die verwendet werden. Da haben sie auf jeden Fall falsch gehandelt.
Da ist gar nichts falsch gelaufen. Kurzzeitkennzeichen gibt es nur in einer Größe. Der gelbe Bereich für das Datum wird bereits bei der Herstellung aufgebracht, nicht erst beim Schilderdienst.
Falsch.
Siehe FZV, Anlage 4, Abschnitt 6: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv/anlage_4_62.html
Zitat: Abschnitt 6
Kurzzeitkennzeichen
1.
einzeiliges Kennzeichen
... (nicht darstellbare Kurzzeitkennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1048)
* Mindestmaß 8 mm ++ 8 mm bis 10 mm
2.
zweizeiliges Kennzeichen
... (nicht darstellbares Kurzzeitkennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1048)
* Mindestmaß 8 mm ++ 8 mm bis 10 mm +++ bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm
3.
zweizeiliges Kennzeichen (verkleinert)
... (nicht darstellbares Kurzzeitkennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1049)
* Mindestmaß 8 mm ++ 8 mm bis 10 mm +++ 5 mm bis 20 mm
2012 Cadillac CTS-V Sedan, M6