03.09.2010, 23:58
Da hab ich mich ein kleines bisschen vertan. Ändert aber nichts daran, das es nur eine Größe des Kennzeichens gibt und die Verweigerung des Schildes für ein zugelassenes Fahrzeug auch rechtmäßig ist. Es geht um den Verdacht des Missbrauchs. Notfalls geht man zu einer anderen Zulassungsstelle und versucht es erneut und macht die selben Fehler nicht noch einmal.