31.08.2010, 10:44
Zitat:Original von Thomas V
Vollkommen normaler Vorgang
Das handhaben die meisten vielleicht so, habe ich auch schon des öfteren so gemacht, aber wenn du ein Blick in die Richtlinien wirfst, steht es dort anders: "Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein." - Um genau zu sein heißt das, dass das KFZ bei Beantragung der Kennzeichen abgemeldet sein muss. Man muss zwar keinen Nachweis erbringen, die Zulassungsstelle kann aber bei Verdacht des "Missbrauchs" diesen verlangen. Das dies eigentlich schwachsinnig ist und ich nach erhalt der Kennzeichen eigentlich jedes Auto benutzen kann, habe ich der Dame auch versucht zu erklären, bringt aber nix...
Kleines Kennzeichen vorne bekommt man sowieso nicht für die reguläre Anmeldung, auch wenn es für vorn und hinten eingetragen ist. Allerdings meinte die Dame das ich für hinten ein Gutachten benötige weil ohne dem auch hinten gar nichts geht. Jetzt ist die Chance wohl von 0% auf 5% gestiegen
Servus, Pfüat Gott und auf Wiederseh'n