24.08.2010, 17:46
Hallo Martin,
das ist formal nicht ganz korrekt und kann aus einem anderen Grund Ärger geben.
Zur Zulassungsstelle darf man mit ungestempelten Kennzeichen nur fahren, wenn diese Kennzeichen schon mal genau diesem Fahrzeug zugeteilt waren.
Ab dann bin ich bei Dir!
Gruß
JR
das ist formal nicht ganz korrekt und kann aus einem anderen Grund Ärger geben.
Zur Zulassungsstelle darf man mit ungestempelten Kennzeichen nur fahren, wenn diese Kennzeichen schon mal genau diesem Fahrzeug zugeteilt waren.
Ab dann bin ich bei Dir!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!