24.08.2010, 14:34
Hi Detlef,
diese Ausführungen gelten aber nicht für Oldtimer, denn die Anforderungen für ein H-Kennzeichen verbieten ja bauliche Veränderungen am Fahrzeug, sofern diese nicht innerhalb von zehn Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeugs vorgenommen wurden.
Von daher ist das zwar ein offizielles Schreiben, aber für den falschen Sachverhalt.
Gruß
JR
diese Ausführungen gelten aber nicht für Oldtimer, denn die Anforderungen für ein H-Kennzeichen verbieten ja bauliche Veränderungen am Fahrzeug, sofern diese nicht innerhalb von zehn Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeugs vorgenommen wurden.
Von daher ist das zwar ein offizielles Schreiben, aber für den falschen Sachverhalt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!