24.08.2010, 13:45
Zitat:Original von zuendler
Sie hatte schon gesagt, dass ich mein Auto so umbauen müsste, dass IHR kennzeichen drauf passt. Da waren auch Abstandshalter im Gespräch usw usw.
Wenn ich da mal Ärger mit der Polizei bekommen sollte gehe ich direkt zum Regierungspräsidium.
M.E. irrt die Dame. Umbauten betreffen aktuelle Autos, zu den Oldtimern gibt es ein Schreiben der Deuvet, das die Auslegung der Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erläutert. Der Jürgen (JR) hatte das Schreiben mal hier verlinkt.
Zitat von Jürgen aus diesem Thread:
Vom Deuvet gibt es unter der Nr. 197-4-2002 ein Rundschreiben, in dem aus einer Begründung des Verkehrsministeriums zitiert wird, nach der bei H-Kennzeichen bei entsprechendem Platzmangel ein H-Kennzeichen auszugeben ist. Bauliche Veränderungen dürfen bei einem Oldtimer nicht verlangt werden. Da wird ein richtig offizieller Text zitiert - müsste also wirken. Dann soll er Dir doch mal seinen offiziellen Text zeigen, nachdem das bei Oldtimern nicht mehr so sein darf.
Also auf damit zur Dame, deren Vorgesetzten oder auch zum Regierungspräsidenten. Viel Erfolg.