18.08.2010, 00:17
Zitat:Original von zuendler
so wie ich das jetzt mitgelesen habe ist es meistens kein problem hinten ein KKR gestempelt zu bekommen.
tjo, stellt euch mal vor man verliert dieses und lässt sich nochmal eins machen und stempeln.
und beim nächsten tüv gibts noch die zweite fehlende plakette drauf
edit: wobei vorne kommt ja keine AU mehr drauf gell? dann wärs ja eh geregelt
Dummerweise muss man den Verlust bei der Polizei anzeigen. Damit wird das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Dann bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben und du bekommst 2 neue Kuchenbleche verpasst.
Das wird so nix, wäre auch eine Einladung zum Missbrauch.