15.07.2010, 19:36
Zitat:Original von ZEH5didditz
.....d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein......
Gruß Dieter
Da liegt der (typisch deutsche) Kasus Knacktus, nach dieser Formulierung hätte ich ja auch ein Problem, wenn ich vom 01.11 bis zum 30.04 mit Winterreifen durch die Gegend gondele, und mir an einem warmen Tag im März - sagen wir 18 Grad - jemand die Vorfahrt nimmt, und nun die Versicherung behauptet, an diesem Tag hätte ich mit Sommerreifen einen kürzeren Bremsweg gehabt, demnach den Unfall eventuell vermeiden (oder die Auswirkungen verringern) können, und mir somit eine Teilschuld anlastet, oder???
Das gleiche gilt für Semislicks bei einem plötzlichen Gewitterregen an einem 32 Grad Tag o.Ä...
Eine explizite Formulierung (die beiden von mir genannten Daten würden in Norddeutschland schon gut passen) wäre da sicherlich hilfreicher als eine solch schwammige "Auslegungsmöglichkeit"...
Gruss, Bernd
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