15.07.2010, 00:01
Zitat:
Vorschrift für Bürger nicht erkennbar
Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Es handelt sich natürlich um die "sogenannte" Winterreifenpflicht.
Zitat:
Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.
Das war gemeint, dass es dies so nicht mehr geben darf.
Gruß Dieter
Vorschrift für Bürger nicht erkennbar
Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Es handelt sich natürlich um die "sogenannte" Winterreifenpflicht.
Zitat:
Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.
Das war gemeint, dass es dies so nicht mehr geben darf.
Gruß Dieter
take it easy, but take it