14.07.2010, 19:45
Da hat man dem Staat mit seinen schwammigen Gesetzen wieder schön einen eingeschüttet. Ein Autofahrer war auf Sommerreifen mit 85 kmh ins Rutschen gekommen und in ein Schaufenster gekachelt. In erster Instanz wurde er wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit UND verletzung der Winterreifenpflicht verurteilt. Dagegen ist er angegangen. Verurteilt wurde er "nur " wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit, die Verletzung der Winterreifenpflicht wurde als verfassungswidrig nicht geahndet, da zu schwammig. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Nachzulesen unter:
(OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Gruß Dieter
(OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).
Gruß Dieter
take it easy, but take it