08.07.2010, 18:43
Zitat:Original von man-in-white
Wieso soll man für eine 07-er zulassung ein H- Gutachten benötigen?
Es muss doch nur der verkehrssichere Zustand festgestellt werden.
Frank
War mal so, aber ab dem 01.03.2007 gelten da die gleichen Bestimmungen.
Nachzulesen z.B. hier:
07-Kennzeichen
Zitat:
Ab dem 1.3.07 werden insoweit die Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens und eines 07-Kennzeichens vereinheitlicht. Soweit für bestimmte Fahrzeuge schon ein 07-Kennzeichen erteilt worden ist, können diese auch weiterhin mit dem 07-Kennzeichen im Straßenverkehr geführt werden. Insofern gilt Bestandsschutz.
Da das Fahrzeug das erste Mal in den deutschen Strassenverkehr gebracht werden soll, besteht kein Bestandsschutz.
Hubraum statt Wohnraum!