29.06.2010, 20:53
Unabhängig von der StVZO Regelung der "verdeckten Lauffläche" gibt es auch seit einiger Zeit eine EU Richtlinie. Die wird aber scheinbar kaum angewendet. Zumindest wurde die auch beim eintragen meiner Schmidt Rad/Reifen Kombi nicht beachtet.
Diese EU Richtlinie besagt das bei den Rädern in einem bestimmten Bereich, gar nix überstehen darf:
2.1.1. In dem Teil, der durch die Radialebenen 30º vor und 50º hinter
der Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die
Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mindestens ausreichen,
um die Gesamtbreite des Reifens (b) unter Berücksichtigung der
extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad, wie sie
vom Hersteller undin 1.3 der Anlage zu Anhang III angegeben
sind, abzudecken. Im Fall von Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite
der beiden Reifen zu berück
sichtigen.“
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...120:DE:PDF
Diese EU Richtlinie besagt das bei den Rädern in einem bestimmten Bereich, gar nix überstehen darf:
2.1.1. In dem Teil, der durch die Radialebenen 30º vor und 50º hinter
der Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die
Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mindestens ausreichen,
um die Gesamtbreite des Reifens (b) unter Berücksichtigung der
extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad, wie sie
vom Hersteller undin 1.3 der Anlage zu Anhang III angegeben
sind, abzudecken. Im Fall von Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite
der beiden Reifen zu berück
sichtigen.“
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...120:DE:PDF