30.05.2010, 22:15
Zitat:Original von lolly123
Aha,
Steht bei Deiner C1 explizit "Lenkradkralle" drin oder auch nur "zusätzliche Diebstahlsicherung"?
es steht folgendes drin:
*Ausn.Gen.STVZO:38a: ohne Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Auflage:zusätzl. Bügel-,Ketten-od.Sicherheitsschloss ist als loses Zubehör erforderlich.
und dann noch 100 andere Ausnahmegenehmigungen.....
HGW