28.05.2010, 10:20
Hallo Birger,
wenn Dein Vermieter Dir den Stellplatz gleichzeitig mit der Wohnung mitvermietet hat, dann dürfte es sich nach der Rechtsprechung um ein einheitliches Vertragsverhältnis handeln, obwohl unterschiedliche Verträge benutzt worden sind, bzw. bzgl. des Stellplatzes ein mündlicher Vertrag besteht. Eine Kündigung des Garagenmietvertrages kann hier nur dann erfolgen, wenn das gemeinsame Vertragsverhältnis gekündigt werden kann. Da für das Wohnraummietvertragsverhältnis regelmäßig nur die Eigenbedarfskündigung in Betracht kommt, ist die Kündigung des Stellplatzvertrages höchst fragwürdig.
Gruß Edgar
wenn Dein Vermieter Dir den Stellplatz gleichzeitig mit der Wohnung mitvermietet hat, dann dürfte es sich nach der Rechtsprechung um ein einheitliches Vertragsverhältnis handeln, obwohl unterschiedliche Verträge benutzt worden sind, bzw. bzgl. des Stellplatzes ein mündlicher Vertrag besteht. Eine Kündigung des Garagenmietvertrages kann hier nur dann erfolgen, wenn das gemeinsame Vertragsverhältnis gekündigt werden kann. Da für das Wohnraummietvertragsverhältnis regelmäßig nur die Eigenbedarfskündigung in Betracht kommt, ist die Kündigung des Stellplatzvertrages höchst fragwürdig.
Gruß Edgar