27.05.2010, 00:50
Ich habe etwas gefunden, was dich vielleicht weiterbringen könnte.
In der STVZO gibt es einen Teil, der Übergangsfristen regelt und dort ist zu lesen, dass für Autos, die vor 1991 zugelassen wurden, der §57 in der Fassung von 1990 gilt.
Genau zu lesen ist das hier:
https://bundesrecht.juris.de/stvzo/__72.html
In dieser Fassung habe ich nicht explizit gefunden, dass der Tacho in km/h anzeigen muss:
https://www.verkehrsportal.de/board/inde...opic=35035 (ganz nach unten rollen)
Ob das wirklich so zu interpretieren ist, dass ein Tacho nur mit Meilenanzeige für Autos mit EZ vor 1991 zulässig ist, das weiß hier bestimmt jemand genauer...
In der STVZO gibt es einen Teil, der Übergangsfristen regelt und dort ist zu lesen, dass für Autos, die vor 1991 zugelassen wurden, der §57 in der Fassung von 1990 gilt.
Genau zu lesen ist das hier:
https://bundesrecht.juris.de/stvzo/__72.html
In dieser Fassung habe ich nicht explizit gefunden, dass der Tacho in km/h anzeigen muss:
https://www.verkehrsportal.de/board/inde...opic=35035 (ganz nach unten rollen)
Ob das wirklich so zu interpretieren ist, dass ein Tacho nur mit Meilenanzeige für Autos mit EZ vor 1991 zulässig ist, das weiß hier bestimmt jemand genauer...
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie