24.05.2010, 14:59
Bitte beachten:
MICKEY THOMPSON Sportsman haben glaub ich kei E-Zeichen (wie fast alle Amis).
Damit sind TÜV-Probleme programmiert! (Meiner hat da sehr genau drauf geachtet):
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für Pkw-Reifen).
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 4083) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufwei sen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft. Ausnahme: Runderneuerte Autoreifen .
Guckst Du ADAC:
https://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reife...efault.asp
Außnahmen gibts natürlich auch:
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichnung z.B. P 225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Autoreifen-Hersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen.
Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Autoreifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
MICKEY THOMPSON Sportsman haben glaub ich kei E-Zeichen (wie fast alle Amis).
Damit sind TÜV-Probleme programmiert! (Meiner hat da sehr genau drauf geachtet):
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für Pkw-Reifen).
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 4083) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufwei sen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft. Ausnahme: Runderneuerte Autoreifen .
Guckst Du ADAC:
https://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reife...efault.asp
Außnahmen gibts natürlich auch:
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichnung z.B. P 225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Autoreifen-Hersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen.
Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Autoreifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
Greets, OLI