24.05.2010, 14:45
Wir haben uns die ganze Zeit über das Falsche Unterhalten!
Sichtfeld heißt jetzt "Fernsichtfeld":
Das Sichtfeld, durch das der Fahrer die Fahrbahn hauptsächlich überblickt, wird vom TÜV das Fernsichtfeld genannt. Das Fernsichtfeld ist in seiner Lage und Abmessung in Anlehnung an das Verfahren der StVZO, § 35 b beschrieben. Danach muss für den Fahrzeugführer - unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen - ein ausreichend großes und einwandfreies Sichtfeld gewährleistet sein. Das Fernsichtfeld ist - gemessen aus der Sitzmitte (bei symmetrisch angeordneten Sitzen) - 29 cm breit und endet im oberen und unteren Bereich des Scheibenwischerfeldes. Vom Randbereich nach innen muss ein Abstand von 12 cm eingehalten werden.
Alternativ zum Scheiben abkleben um das Sichtfeld zu erreichen kann man ja auch eine Flasche Wodka kippen. Dann hat der alkoholbedingte Tunnelblick wohl so in etwa Sichtfeldausmaße!
Sichtfeld heißt jetzt "Fernsichtfeld":
Das Sichtfeld, durch das der Fahrer die Fahrbahn hauptsächlich überblickt, wird vom TÜV das Fernsichtfeld genannt. Das Fernsichtfeld ist in seiner Lage und Abmessung in Anlehnung an das Verfahren der StVZO, § 35 b beschrieben. Danach muss für den Fahrzeugführer - unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen - ein ausreichend großes und einwandfreies Sichtfeld gewährleistet sein. Das Fernsichtfeld ist - gemessen aus der Sitzmitte (bei symmetrisch angeordneten Sitzen) - 29 cm breit und endet im oberen und unteren Bereich des Scheibenwischerfeldes. Vom Randbereich nach innen muss ein Abstand von 12 cm eingehalten werden.
Alternativ zum Scheiben abkleben um das Sichtfeld zu erreichen kann man ja auch eine Flasche Wodka kippen. Dann hat der alkoholbedingte Tunnelblick wohl so in etwa Sichtfeldausmaße!
Greets, OLI