24.05.2010, 13:44
Hat mich ja nun nicht losgelassen.
Hab im Web auch für D gefunden, dass die Kennung im Sichtfeld des Fahrers sein muß.
Des weiteren habe ich folgende Definition des Sichtfeldes gefunden:
Als "Sichtfeld des Fahrers" ist ein Bereich definiert, der von der Lenkradnabe links und rechts jeweils 14.5 Zentimeter abdeckt und das über die gesamte Höhe der Scheibe.
Wenn das stimmt, könnte man den Kleber ja auch ganz oben an die Scheibe machen, denn da sind Kleber bis 0.1m2 erlaubt.
Ob es besser aussieht???? Lässt sich aber evtl besser entfernen.
Werde mal noch weitersuchen.
Edit:
Scheint zu stimmen:
Das Sichtfeld ist ausgehend von der Lenkradmitte als 29cm breiter Streifen definiert, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.
29 cm! keine 30 cm! Ist doch immer wieder erstaunlich, wie bürokratisch alles fein säuberlich geregelt ist!
Re-Edit:
Noch ne Definition:
Im Hinblick auf dessen Größe gibt es allerdings unterschiedliche Definitionen. Beim ACE geht man von folgender Definition aus: Das Sichtfeld umfasst einen etwa 30 Zentimeter breiten Bereich über dem Lenkradmittelpunkt. Der BVA beschreibt das Sichtfeld dagegen als «29 cm breit, gemessen aus der Sitzmitte, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld».
Hab im Web auch für D gefunden, dass die Kennung im Sichtfeld des Fahrers sein muß.
Des weiteren habe ich folgende Definition des Sichtfeldes gefunden:
Als "Sichtfeld des Fahrers" ist ein Bereich definiert, der von der Lenkradnabe links und rechts jeweils 14.5 Zentimeter abdeckt und das über die gesamte Höhe der Scheibe.
Wenn das stimmt, könnte man den Kleber ja auch ganz oben an die Scheibe machen, denn da sind Kleber bis 0.1m2 erlaubt.
Ob es besser aussieht???? Lässt sich aber evtl besser entfernen.
Werde mal noch weitersuchen.
Edit:
Scheint zu stimmen:
Das Sichtfeld ist ausgehend von der Lenkradmitte als 29cm breiter Streifen definiert, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.
29 cm! keine 30 cm! Ist doch immer wieder erstaunlich, wie bürokratisch alles fein säuberlich geregelt ist!
Re-Edit:
Noch ne Definition:
Im Hinblick auf dessen Größe gibt es allerdings unterschiedliche Definitionen. Beim ACE geht man von folgender Definition aus: Das Sichtfeld umfasst einen etwa 30 Zentimeter breiten Bereich über dem Lenkradmittelpunkt. Der BVA beschreibt das Sichtfeld dagegen als «29 cm breit, gemessen aus der Sitzmitte, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld».
Greets, OLI