12.05.2010, 16:07
Zitat:Original von Dragonheart64
P. S. hab gerade das inet durchforstet und folgendes gefunden:
Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind.
Eine nützliche Information stellt die zusätzliche Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" (zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung) dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Sie ist aber nicht zwingend notwendig. Die M+S-Kennzeichnung genügt, um einen Reifen als Winterreifen oder Ganzjahresreifen kenntlich zu machen.
Ich weiß aber nicht, ob das rechtsgültig ist, da ich kein entsprechendes Gesetz gefunden hab. Hat da jemand ne Quelle, oder den entsprechenden text, damit ich/wir auf der sicheren Seite sind, falls die Herren von der Obrigkeit sich aufblasen?
Danke im voraus,
Grüßle Robert
Das M+S -Zeichen wurde damals nicht zweckbestimmend geschützt.
M+S bedeutete "damals" bei uns "Matsch und Schnee".
Dieser Reifentyp wurde auch für Einfach-Reifen, abseits der befestigten Wege und Strassen, ausserhalb Europas, eingesetzt und "verkam" immer mehr zu "einfach Socken", welche nur noch für "Matsch und Sand" zu gebrauchen waren, also keinerlei Wintertauglichkeit mehr hatten.
Daher wurde ein "neues" Wintertauglichkeitskennzeichen eingeführt und auch gleich international geschützt:
Die Schneeflocke im Dreieck, oder auch "Eiskristall im Dreieck" genannt.
Dadurch tragen die Wintereifen eine M+S -Kennung plus die Schneeflocke.
Auf entsprechenden Seiten findest Du die Hinweise zur StVZO im Gebrauch mit Winterreifen.
Auch schreiben viele Reifenhersteller auf ihren Seiten, mit entsprechenden Links, die Richtlinien und worauf sich diese beziehen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI