12.05.2010, 10:18
P. S. hab gerade das inet durchforstet und folgendes gefunden:
Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind.
Eine nützliche Information stellt die zusätzliche Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" (zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung) dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Sie ist aber nicht zwingend notwendig. Die M+S-Kennzeichnung genügt, um einen Reifen als Winterreifen oder Ganzjahresreifen kenntlich zu machen.
Ich weiß aber nicht, ob das rechtsgültig ist, da ich kein entsprechendes Gesetz gefunden hab. Hat da jemand ne Quelle, oder den entsprechenden text, damit ich/wir auf der sicheren Seite sind, falls die Herren von der Obrigkeit sich aufblasen?
Danke im voraus,
Grüßle Robert
Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind.
Eine nützliche Information stellt die zusätzliche Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" (zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung) dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Sie ist aber nicht zwingend notwendig. Die M+S-Kennzeichnung genügt, um einen Reifen als Winterreifen oder Ganzjahresreifen kenntlich zu machen.
Ich weiß aber nicht, ob das rechtsgültig ist, da ich kein entsprechendes Gesetz gefunden hab. Hat da jemand ne Quelle, oder den entsprechenden text, damit ich/wir auf der sicheren Seite sind, falls die Herren von der Obrigkeit sich aufblasen?
Danke im voraus,
Grüßle Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!