06.04.2010, 19:36
Zitat:Original von chalena
Laut Stvzo sind diese Sachen nicht zulässig,;keine LWR braucht nicht eingetragen werden,da SERIENmässig auch bei der EU Version keine drin ist.
Zulässig: Wenn eine genau spezifizierte Asnahmegenehmigung erteilt wird schon. Denn die Ausnahme genehmigt ja im Einzelfall genau diese Abweichung von der standardisierten Vorschrift.
LWR: Corvette oder GM Deutschland benötigte für das Mustergutachten der deutschen Vetten auch eine Asnahmegenehmigung für die fehlende LWR, weil diese nach Stvo Vorschrift ist. Vielleicht hätte es deswegen bei mir nicht explizit vermerkt werden müssen, weiß ich nicht. Aber schaden kann es ja nicht. Die Eintragung hängt vielleicht aber auch mit der neuen EU-Konfomitätserklärung zusammen.
Ich wollte hier auch keine Diskussion über die Zulässigkeit einzelner Komponenten anzetteln. Wollte nur eine Anregung geben, wie man umrüsten kann. Der Eine baut eine pappt eine Nebelschlußleuchte unter das Auto, der Andere hat sie in den Rücklichtern, usw. usw.
Gruß
Frank
Frank