25.03.2010, 23:21
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind,
d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen.
Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index),
so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden
Anforderungen der ECE-Norm bestätigen, was er in der Regel aber leider nicht macht.
Ob die Reifen der hier in Europa vorgeschriebenen ECE-R30 entsprechen, erkennst Du am E mit einer anschliessenden Zahl auf der Reifenflanke.
Dieses E ist die Prüfkennun. Das fehlen dieser Kennung gilt beim TÜV als schwerer Mangel.
M&S darfst du fahren, wenn du einen Aufkleber mit der max Geschwindigkeit im Sichtbereich des Fahrers im Auto hast. Egal ob Sommer oder Winter.
d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen.
Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index),
so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden
Anforderungen der ECE-Norm bestätigen, was er in der Regel aber leider nicht macht.
Ob die Reifen der hier in Europa vorgeschriebenen ECE-R30 entsprechen, erkennst Du am E mit einer anschliessenden Zahl auf der Reifenflanke.
Dieses E ist die Prüfkennun. Das fehlen dieser Kennung gilt beim TÜV als schwerer Mangel.
M&S darfst du fahren, wenn du einen Aufkleber mit der max Geschwindigkeit im Sichtbereich des Fahrers im Auto hast. Egal ob Sommer oder Winter.
Gruß vom Ingo