17.03.2010, 18:17
Ralf hat es ja schon erklärt, zur Ergänzung sei noch gesagt, dass die zulässige Achslast des nachgerüsteten Fahrwerks die Angaben im Fahrzeugbrief erreichen oder übertreffen sollten.
Da aber für die Ermittlung der Eingetragenen maximalen Achslast auch alle anderen Fahrwerksteile herangezogen werden, bleibt die jetzige Eintragung bestehen.
Gruß Thomas
Da aber für die Ermittlung der Eingetragenen maximalen Achslast auch alle anderen Fahrwerksteile herangezogen werden, bleibt die jetzige Eintragung bestehen.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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