17.03.2010, 09:34
Zitat:Original von JR
Du darfst nur dann mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Fahrzeug bereits einmal auf diese Kennzeichen zugelassen war.
für Köln trifft das nicht zu. Man muss das nur bei der Deckungskarte mit angeben.
Hier steht folgendes:
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Ihr Wunschkennzeichen können Sie auch online aussuchen und für einen Zeitraum von zunächst 180 Tagen reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie ausdrucken und bei der Zulassungsstelle oder im Kundenzentrum Innenstadt vorlegen müssen. Sollte es erforderlich sein, die Kennzeichenreservierung zu verlängern, zum Beispiel, weil sich die Auslieferung des neuen Fahrzeuges verzögert, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung.
Mit dieser Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt nutzen. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung können sie ebenfalls genutzt werden. Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem ungestempelten Kennzeichen nicht zulässig. Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.