16.03.2010, 13:35
Hallo nochmal.
@BBS: Stimmt, es geht um die Einhaltung der db-Werte die in Deinen Papieren stehen. Allerdings gibt es was das FAHRGERÄUSCH angeht die von mir angegebenen gesetzlichen GRENZWERTE.
Diese Grenzwerte dürfen bei der Zulassung eines neuen Fahrzeuges nicht überschritten werden (aktuell 74 db) d.h. der damalige Grenzwert (maximal zu erlaubender Wert) für alle Neufahrzeuge war 82 db FAHRGERÄUSCH. Ein Fahrzeug das lauter gewesen wäre hätte vom Kraftfahrzeugbundesamt keine Betriebserlaubnis bekommen!!! Und eben dieser jeweils geltende GRENZWERT (=HÖCHSTWERT) ist in GRANIT GEHAUEN d.h. der kann nie und nimmer nicht überschritten werden und wenn doch ist es ein OFFENSICHTLICHER (ÜBERTRAGUNGS)FEHLER - woher ist irrelevant.
Denn: Auch bei der Polizei gibts ein paar clevere Köpfchen die sich gut auskennen....
@Herbert: Keine Ahnung warum ab und zu beim FAHRGERÄUSCH noch ein Buchstabe dabeisteht - ist meiner Meinung nach egal. Ich kann Dir nur sagen, daß ich selbst in Allach war zur Messung und es gibt wirklich nur eine Meßmethode zur Bestimmung des FAHRGERÄUSCHES die dort angewendet wird und das ist die "BESCHLEUNIGTE VORBEIFAHRT". Hatte auch immer gehofft, daß die bei alten Autos anders messen würden - tun sie aber nicht.
@Bernd: Genau, diese Sportwagenklausel gibt es. Findest Du ebenfalls in den Erläuterungen der "BESCHLEUNIGTEN VORBEIFAHRT". Bringt aber wie gesagt "nur" 1 db auf den Grenzwert.
@Dieter: Problem bei den Sidepipes ist, daß die bei der (Vollgas-) Vorbeifahrt direkt in die seitlich stehenden Mikros blasen... Mit reverse-flows sollte es klappen, mit nagelneuen glasspacks haste vielleicht auch Chancen, mit etwas ausgebrannten bist Du allerdings ganz ganz schnell bei 85-86 db FAHRGERÄUSCH mit Spiral-Nudeln steht dann ne 9 davor! Kommt natürlich auch ein bißchen auf den Motor an. TÜV nur Werkstatt (und nicht zuviel fragen)
Grüße I-K-E
@BBS: Stimmt, es geht um die Einhaltung der db-Werte die in Deinen Papieren stehen. Allerdings gibt es was das FAHRGERÄUSCH angeht die von mir angegebenen gesetzlichen GRENZWERTE.
Diese Grenzwerte dürfen bei der Zulassung eines neuen Fahrzeuges nicht überschritten werden (aktuell 74 db) d.h. der damalige Grenzwert (maximal zu erlaubender Wert) für alle Neufahrzeuge war 82 db FAHRGERÄUSCH. Ein Fahrzeug das lauter gewesen wäre hätte vom Kraftfahrzeugbundesamt keine Betriebserlaubnis bekommen!!! Und eben dieser jeweils geltende GRENZWERT (=HÖCHSTWERT) ist in GRANIT GEHAUEN d.h. der kann nie und nimmer nicht überschritten werden und wenn doch ist es ein OFFENSICHTLICHER (ÜBERTRAGUNGS)FEHLER - woher ist irrelevant.
Denn: Auch bei der Polizei gibts ein paar clevere Köpfchen die sich gut auskennen....
@Herbert: Keine Ahnung warum ab und zu beim FAHRGERÄUSCH noch ein Buchstabe dabeisteht - ist meiner Meinung nach egal. Ich kann Dir nur sagen, daß ich selbst in Allach war zur Messung und es gibt wirklich nur eine Meßmethode zur Bestimmung des FAHRGERÄUSCHES die dort angewendet wird und das ist die "BESCHLEUNIGTE VORBEIFAHRT". Hatte auch immer gehofft, daß die bei alten Autos anders messen würden - tun sie aber nicht.
@Bernd: Genau, diese Sportwagenklausel gibt es. Findest Du ebenfalls in den Erläuterungen der "BESCHLEUNIGTEN VORBEIFAHRT". Bringt aber wie gesagt "nur" 1 db auf den Grenzwert.
@Dieter: Problem bei den Sidepipes ist, daß die bei der (Vollgas-) Vorbeifahrt direkt in die seitlich stehenden Mikros blasen... Mit reverse-flows sollte es klappen, mit nagelneuen glasspacks haste vielleicht auch Chancen, mit etwas ausgebrannten bist Du allerdings ganz ganz schnell bei 85-86 db FAHRGERÄUSCH mit Spiral-Nudeln steht dann ne 9 davor! Kommt natürlich auch ein bißchen auf den Motor an. TÜV nur Werkstatt (und nicht zuviel fragen)
Grüße I-K-E