14.03.2010, 23:16
Was hat denn die Frage, ob AU gemacht werden muss, damit zu tun, ob zukünftig AU mit HU zusammen gestempelt wird? Richtig, nichts!
Für alle Fahrzeuge, die in den deutschen Papieren eine EZ ab 1.7.69 stehen haben, muss die AU gemacht werden.
Drachenherz muss also versuchen, unter Aufbietung seines Charmes und aller greifbaren Argumente ein Datum vor dem 1.7. eingetragen zu bekommen.
Dann braucht er auch zukünftig keine AU machen zu lassen. So einfach (oder schwer) ist das.
BTW, auch zukünftig kann die AU getrennt von der HU gemacht werden, muss nur im gleichen Monat passieren, damit es zusammen gestempelt wird.
Gruß
JR
Für alle Fahrzeuge, die in den deutschen Papieren eine EZ ab 1.7.69 stehen haben, muss die AU gemacht werden.
Drachenherz muss also versuchen, unter Aufbietung seines Charmes und aller greifbaren Argumente ein Datum vor dem 1.7. eingetragen zu bekommen.
Dann braucht er auch zukünftig keine AU machen zu lassen. So einfach (oder schwer) ist das.
BTW, auch zukünftig kann die AU getrennt von der HU gemacht werden, muss nur im gleichen Monat passieren, damit es zusammen gestempelt wird.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!