14.03.2010, 21:10
Zitat:Original von Porter
Wenn Du nicht anhand von Dokumenten (welche auch immer) das Erstzulassungsdatum
nachweisen kannst, nimmt die Zulassung als Datum die Mitte des Jahres, also jeweils
den 01.07. an.
Scheint nicht zwingend zu sein. Meine hat in D EZ 01.12.1970 bekommen, obwohl das Auto nach VIN nachweislich erst im Januar 71 vom Band gelaufen ist. Wurde quasi noch in Einzelteilen zugelassen.
Trotzdem dürfte das Thema AU jetzt egal sein, weil Du keine getrennte Plakette mehr bekommst und die AU im Rahmen des normalen TÜV erledigt wird. (Hat Mark69 ja schon geschrieben).