14.03.2010, 13:48
Hallo Zusammen,
da ich mich selbst letztes Jahr etwas intensiver mit der Materie beschäftigt habe, muß ich mal ein paar Sachen klarstellen (denn es wird hier ganz schön viel durcheinandergewurschtelt - Sorry, ist aber so)!!!
Wie bereits schon gepostet ist das schlußendlich relevante und gesetzlich geregelte das FAHRGERÄUSCH. Für dieses FAHRGERÄUSCH gibt es gesetztliche Grenzwerte die vom Baujahr abhängig sind!
Das heißt: Von 1966 bis 1980 war der gesetzliche Grenzwert 82 db FAHRGERÄUSCH. Mehr kann und darf im Schein nicht drinstehen - wenn doch, ist der "phantasie" Wert einfach ungültig (schade mit den 98 db - ist aber für den Allerwertesten!!)
Von 1980 - 1988 wurde dieser gesetzliche Grenzwert von 82 db auf 80 db gesenkt - danach auf 77 db und ab 1995 auf die immer noch gültigen 74 db. Deshalb schaut mal in den Kfz-Schein Eurer Alltagsautos - da werden beim FAHRGERÄUSCH 74 db stehen (ich setz mal voraus die Kisten sind nicht älter als 15 Jahre ;-)
Das STANDGERÄUSCH ist nicht gesetzlich geregelt - es dient für die Grünen lediglich als Richtwert für ihren "Schnelltest im Stand". Die Polizei kann keine Fahrgeräuschmessung durchführen, deshalb testen die immer nur das Standgeräusch und wenn das eben nicht stimmt (egal ob ABE vorhanden oder sonstnochwas) dann besteht begründeter Verdacht und die schicken einen zur Fahrgeräuschmessung (richtig teuer) und erst wenn die nicht stimmt gibts gewaltig Ärger.....
Ich weiß das weil ich nämlich selbst schon im Lärmmeßzentrum des Münchner TÜV war!
Mit "Schlauschwammerl" Grüßen
I-K-E
edit:
1. Die Buchstaben P, N und was auch immer beziehen sich auf die verschiedenen Meßmethoden des Standgeräusches.
2. Weil ich gerade den Manta Schein sehe: bei sehr leistungsstarken Autos (gewisse kW Leistung und Beschleunigungsfähigkeit) kann 1 (in Worten: ein) db auf den FAHRGERÄUSCH Grenzwert aufgeschlagen werden! Daher die 81 db.
da ich mich selbst letztes Jahr etwas intensiver mit der Materie beschäftigt habe, muß ich mal ein paar Sachen klarstellen (denn es wird hier ganz schön viel durcheinandergewurschtelt - Sorry, ist aber so)!!!
Wie bereits schon gepostet ist das schlußendlich relevante und gesetzlich geregelte das FAHRGERÄUSCH. Für dieses FAHRGERÄUSCH gibt es gesetztliche Grenzwerte die vom Baujahr abhängig sind!
Das heißt: Von 1966 bis 1980 war der gesetzliche Grenzwert 82 db FAHRGERÄUSCH. Mehr kann und darf im Schein nicht drinstehen - wenn doch, ist der "phantasie" Wert einfach ungültig (schade mit den 98 db - ist aber für den Allerwertesten!!)
Von 1980 - 1988 wurde dieser gesetzliche Grenzwert von 82 db auf 80 db gesenkt - danach auf 77 db und ab 1995 auf die immer noch gültigen 74 db. Deshalb schaut mal in den Kfz-Schein Eurer Alltagsautos - da werden beim FAHRGERÄUSCH 74 db stehen (ich setz mal voraus die Kisten sind nicht älter als 15 Jahre ;-)
Das STANDGERÄUSCH ist nicht gesetzlich geregelt - es dient für die Grünen lediglich als Richtwert für ihren "Schnelltest im Stand". Die Polizei kann keine Fahrgeräuschmessung durchführen, deshalb testen die immer nur das Standgeräusch und wenn das eben nicht stimmt (egal ob ABE vorhanden oder sonstnochwas) dann besteht begründeter Verdacht und die schicken einen zur Fahrgeräuschmessung (richtig teuer) und erst wenn die nicht stimmt gibts gewaltig Ärger.....
Ich weiß das weil ich nämlich selbst schon im Lärmmeßzentrum des Münchner TÜV war!
Mit "Schlauschwammerl" Grüßen
I-K-E
edit:
1. Die Buchstaben P, N und was auch immer beziehen sich auf die verschiedenen Meßmethoden des Standgeräusches.
2. Weil ich gerade den Manta Schein sehe: bei sehr leistungsstarken Autos (gewisse kW Leistung und Beschleunigungsfähigkeit) kann 1 (in Worten: ein) db auf den FAHRGERÄUSCH Grenzwert aufgeschlagen werden! Daher die 81 db.