12.02.2010, 20:53
Beim damaligen Umrüsten meiner 91er lief das folgendermaßen ab:
1. Lieferung des Kaltlaufreglers mit ABE.
2. Einbau durch Fachwerkstatt, danach AU durchgeführt.
3. Fachwerkstatt füllte bei 1. mitgelieferte Bescheinigung aus, dass ordnungsgemäßer
....Einbau erfolgte und AU durchgeführt wurde. Auf der Bescheinigung oder der ABE
....(weiß nicht mehr genau) stand auch drauf, wie die Zulassungsstelle die Papiere zu
....ändern hat
4. mit dieser Bescheinigung zur Zulassungsstelle; dort wurde die technische Änderung
....in die Papiere eingetragen und die Schadstoffklasse geändert
5. vom Finanzamt wurde neue Steuer berechnet
Ein weiterer Weg wäre gewesen:
1. wie oben
2. Selbsteinbau
3. mit dem Selbsteinbau zum TÜV und Abnahme/AU; TÜV trägt technische Änderung
....in die Papiere ein
4. wie oben
5. wie oben
Mit einem Nachrüstkat dürften die beiden möglichen Wege wohl gleich sein.
1. Lieferung des Kaltlaufreglers mit ABE.
2. Einbau durch Fachwerkstatt, danach AU durchgeführt.
3. Fachwerkstatt füllte bei 1. mitgelieferte Bescheinigung aus, dass ordnungsgemäßer
....Einbau erfolgte und AU durchgeführt wurde. Auf der Bescheinigung oder der ABE
....(weiß nicht mehr genau) stand auch drauf, wie die Zulassungsstelle die Papiere zu
....ändern hat
4. mit dieser Bescheinigung zur Zulassungsstelle; dort wurde die technische Änderung
....in die Papiere eingetragen und die Schadstoffklasse geändert
5. vom Finanzamt wurde neue Steuer berechnet
Ein weiterer Weg wäre gewesen:
1. wie oben
2. Selbsteinbau
3. mit dem Selbsteinbau zum TÜV und Abnahme/AU; TÜV trägt technische Änderung
....in die Papiere ein
4. wie oben
5. wie oben
Mit einem Nachrüstkat dürften die beiden möglichen Wege wohl gleich sein.
Gruß, Midnight-Cruiser