25.01.2010, 16:53
Heinz, du vergisst, dass bei einer eventuellen Rückgabe - die dann sicherlich nicht freiwillig, sondern erst nach mindestens einer Gerichtsinstanz durchgeführt wird -, pro gefahrenem Kilometer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist; also nix mit billig fahren.
Gruß, Midnight-Cruiser