10.01.2010, 02:40
Normalerweise bekommt der Fahrzeughalter einen Beleg der Werkstatt, das die Rückrufaktion durchgeführt wurde.
Solltest aber in jedem Fall nach einem Nachweis darüber fragen, auch das KBA sollte darüber Infos haben, die der Händler bestimmt anfordern kann.
Also nicht mit "....ist natürlich alles erledigt worden.... BlaBlaBla.... habe nur keinen Beleg dafür..... BlaBlaBla..." abspeisen lassen.
So ein Dach ist teuer, wenn es fliegen geht und du es aus eigener Tasche zahlen musst.
Gruß Thomas
Solltest aber in jedem Fall nach einem Nachweis darüber fragen, auch das KBA sollte darüber Infos haben, die der Händler bestimmt anfordern kann.
Also nicht mit "....ist natürlich alles erledigt worden.... BlaBlaBla.... habe nur keinen Beleg dafür..... BlaBlaBla..." abspeisen lassen.
So ein Dach ist teuer, wenn es fliegen geht und du es aus eigener Tasche zahlen musst.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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