16.12.2009, 12:33
Hallo Hans,
1. Frist setzen
2. Nach Verstreichen der Frist Anwalt einschalten
3. anschließend hier Namen nennen, damit nicht noch jemand dort kauft (auch wenn das nicht gern gesehen wird).
Gruß
JR
1. Frist setzen
2. Nach Verstreichen der Frist Anwalt einschalten
3. anschließend hier Namen nennen, damit nicht noch jemand dort kauft (auch wenn das nicht gern gesehen wird).
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!