21.11.2009, 14:28
"Woran ist eigentlich erkenntlich, ob ein Reifen hier in Europa zugelassen ist?":
StVZO §36 (2b) z.B.
Nachtrag:
§ 36 Abs. 1a (Luftreifen nach internationalen Vorschriften)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf Luftreifen anzuwenden, die von diesem Tage an
hergestellt werden, in Verbindung mit der im Anhang aufgeführten Bestimmung für
Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 jedoch spätestens ab 17. Juni 2003.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
StVZO §36 (2b) z.B.
Nachtrag:
§ 36 Abs. 1a (Luftreifen nach internationalen Vorschriften)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf Luftreifen anzuwenden, die von diesem Tage an
hergestellt werden, in Verbindung mit der im Anhang aufgeführten Bestimmung für
Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 jedoch spätestens ab 17. Juni 2003.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI